Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Tanzpaare!
! Achtung !
2G Regelung
Laut der aktuell geltenden Verordnung des Landes Brandenburg ist seit dem 15. November der
Zutritt zur Tanzschule für Personen ab 18 Jahren nur noch gestattet, wenn
- sie vollständig geimpft
- oder genesen sind.
Diese Regelung betrifft uns, da das Tanzen in der Tanzschule laut der Landesverordnung zu Kontaktsportarten Indoor zählt.
Kinder und Jugendliche dürfen mit einem max. 24h zurückliegendem negativem Schnellttest oder
Schultestnachweis am Unterricht teilnehmen.
Auch wenn diese Einschränkungen leider den ein oder anderen Tänzer betreffen, so sind wir
dennoch froh die Tanzschule nicht erneut schließen zu müssen.
Wir danken euch sehr für euer Verständnis!
Bitte bleibt alle gesund!
Herzlichst,
Nancy, Mario und Karin
(Stand: 07.02.2022)
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